loading...

WINTERREIFENPFLICHT AB 1.11.

WINTERREIFENPFLICHT AB 1.11.

So funktioniert die Winterreifenpflicht

Von 1. November bis 15. April gilt auf österreichischen Straßen eine situative Winterreifenpflicht – Motorprofis.at erklärt, was das bedeutet und wie hoch die Strafen bei Missachtung sind.
Was steht im Gesetz?
Das Gesetz der situative Winterreifenpflicht gilt von 1. November bis 15. April und sieht vor, dass ein Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Als winterlichen Fahrbahnverhältnissen gelten insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn. Fahrzeuge sollten in dieser Zeit also mit den richtigen Reifen ausgestattet sein, andernfalls müssen sie bei Wintereinbruch stehengelassen werden.

Welche Winterreifen dürfen verwendet werden?
Grundsätzlich dürfen als Winterreifen nur Reifen verwendet werden, die mit M+S, M.S., M&S, M/S oder dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Auch Ganzjahresreifen sind mit dieser Markierung versehen und gelten somit gesetzlich als Winterreifen. Ob klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen, für alle gilt die Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter. Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ empfiehlt das Schneeflockensymbol: „Es garantiert, dass der Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde“.

Ist die Kombination von Somemrreifen und Schneeketten erlaubt?
Wenn die Fahrbahn durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist, dürfen Sommerreifen mit Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Zu empfehlen ist dies allerdings nicht.

Was ist die sogenannte 4er-Regel?
Diese Hilfestellung besagt, dass alle vier montierten Reifen Winterreifen beziehungsweise Ganzjahresreifen sein müssen. Es braucht mindestens 4 Millimeter Profiltiefe bei Winterreifen in Radialbauart und die „gesunde“ Lebensdauer von Winterreifen beträgt – allerdings abhängig von Kilometerleistung und Fahrprofil – rund vier Jahre. Erich Groiss vom ARBÖ: „Damit ist man auf der sicheren Seite, was Winterreifen betrifft“.  

Welche Strafen drohen bei Missachtung?
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – also bei Gefährdung – Strafen bis zu 5000 Euro verhängen. Kommt es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall, sind auch Probleme mit der Versicherung zu erwarten: Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. Der ARBÖ empfiehlt, die Winterreifenpflicht unbedingt einzuhalten: „So können rechtliche Probleme vermieden werden“, so ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel.

Was ist bei der Lagerung der Reifen zu beachten?
Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollten die Pneus auf Beschädigungen kontrolliert und die Profiltiefe gemessen werden. Nähert sich das Profil der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesttiefe, sollten im kommenden Frühjahr neue Reifen angeschafft werden. Gelagert werden die Reifen am besten an einem trockenen, schattigen Ort. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten hängend oder liegend, auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden. Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten „Standplatten“ kommen.
ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT