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Großer Steuervorteil für Elektroautos

Großer Steuervorteil für Elektroautos

Modellrechnung: 14.000 Euro Kostenvorteil für das E-Auto!

Am Elektroauto kommt man im Geschäftsbereich nicht mehr vorbei: In der Modellrechnung des Steuerberaters für ein Business-Auto der 50.000-Euro-Klasse ist das elektrische Fahrzeug am Ende über 14.000 Euro günstiger als der Verbrenner! Den Kostenvorteil erhöht auch eine zusätzliche Steuererleichterung: Der Investitionsfreibetrag (IFB) kann ab 2023 wohl für E-Autos geltend gemacht werden.
Elektroauto – ja oder nein? Zumindest im Business-Bereich erübrigt sich diese Frage inzwischen eigentlich. Für Motorprofis.at hat die Grazer Steuerkanzlei Gaedke & Partner in einer Modellrechnung den enormen Kostenvorteil der Stromer in Österreich dargestellt: Der Vergleich im gehobenen Businessauto-Segment (Kaufpreis 50.000 Euro netto) ergibt über 14.000 Euro Kostenvorteil für das Elektrofahrzeug im Vergleich zum Verbrenner-PKW!

Den Kostenvorteil der Elektrofahrzeuge erhöht auch eine zusätzliche Steuererleichterung, auf die die Experten von Gaedke & Partner hinweisen: „Der Investitionsfreibetrag IFB kann ab 2023 wohl für E-Autos geltend gemacht werden." Eine noch ausstehende Verordnung zur Konkretisierung des Begriffes Ökologisierung vorrausgesetzt, können dann die Anschaffungskosten eines KFZ mit einem Betrag von bis zu 33.333,33 Euro steuerlich anerkannt werden. „Daher steht unserer Meinung nach für ein Elektro-Auto ein Investitionsfreibetrag im Ausmaß von maximal 15 Prozent von 33.333,33 Euro zu”, konkretisiert die Kanzlei.
 
Modellannahmen:  


Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs und eines neuen
PKW mit Verbrennungsmotor mit vorhandenen liquiden
Mitteln oder Fremdfinanzierung. Bei Leasing muss eine
gesondere Beurteilung erfogen.

– Vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer    
– Grenzsteuersatz: 42%   
– Betriebsausgaben sind steuerlich voll verwertungsfähig   
– 100% betriebliche Nutzung des PKW, kein Privatanteil          
           

                                  E-PKW             Verbrennungsmotor 
                                  (EUR)               (EUR)
    
Kaufpreis netto          50.000,00         50.000,00
(Höchstmöglicher Nettokaufpreis ohne Verlust des
Vorsteuerabzugs = EUR 66.666,67)    

NoVA 7%                   0,00                   3.500,00

Umsatzsteuer 20%   10.000,00          10.000,00

Kaufpreis brutto
inkl. NoVA                 60.000,00          63.500,00
     
Erstattungsfähige
Vorsteuer                  10.000,00           0,00

Eigenverbrauchs-
besteuerung             -3.333,33             0,00

Cash-Vorteil
Vorsteuererstattung
Kauf                          6.666,67              0,00     


Investitions-
freibetrag                 4.800,00               0,00
(angenommen mit 15 % der angemessenen Kosten
gem. EStR RZ 4771 iVm § 6 Z 10 EStG)    

Nutzungsdauer gem.
§ 8 (6) Z 1 EStG      8 Jahre                8 Jahre

Planmäßige
Abschreibung          4.000,00              5.000,00

(Aufgrund des Vorsteuerabzugs erfolgt die Abschreibung vom
fiktiven Nettobetrag der angemessenen Anschaffungskosten
in Höhe von EUR 33.333,33 abzüglich der um die Luxustangente
gekürzten Förderung in Höhe von EUR 1.333,33. Ergibt eine
AFA-Bemessungsgrundlage in Höhe von EUR 32.000,00 )    

Cash-Vorteil
Einkommen-
steuerersparnis
aus Investitions-
freibetrag                   2.016,00           0,00
Cash-Vorteil
Einkommen-
steuerersparnis
aus Abschreibung
(Luxustangente
bereits
berücksichtigt)           1.680,00            2.100,00          
Betriebskosten
laufend                       3.500,00           3.500,00

(pauschal für Strom, Treibstoff etc. ohne wertabhängige Kosten)    

Enthaltene
Vorsteuern                 500,00              500,00

Erstattungsfähige
Vorsteuer
(abzugsfähiger
Anteil)                       -500,00               0,00

Effektive
Kosten                      3.000,00             3.500,00

Cash-Vorteil
Vorsteuer-
erstattung
laufende Kosten       500,00                0,00

Cash-Vorteil
Einkommen-
steuerersparnis
laufende Kosten      1.260,00              1.470,00               

Förderung Kommunalkredit Public Consulting &
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) . Förderung
von neuen Fahrzeugen mit Elektro-, Brennstoffzellen-
bzw. Plug-In-Hybrid Antrieb sowie Range Extender zur
Personenbeförderung (Klasse M1). Bis zur Ausschöpfung
der zur Verfügung stehenden Mitteln, längstens bis zum
31.03.2023 möglich.    
     
Förderung für
Fahrzeuge mit
reinem
Elektroantrieb (BEV)    2.000,00            0,00

Förderung
für Fahrzeuge
mit Plug-In-Hybrid
(PHEV)                        1.000,00            0,00          

Gesamtergebnis         

Kaufpreis                     60.000,00         63.500,00

Cash-Vorteil
Vorsteuererstattung
Kauf                            -6.666,67           0,00

Cash-Vorteil
Einkommen-
steuerersparnis
aus
Investitions-
freibetrag                    -2.016,00            0,00

Cash-Vorteil
Einkommen-
steuerersparnis
aus Abschreibung     -1.680,00             -2.100,00

Cash-Vorteil
Vorsteuer-
erstattung
laufende Kosten        -500,00              0,00

Cash-Vorteil
Einkommen-
steuerersparnis
laufende Kosten        -1.260,00           -1.470,00

Cash-Vorteil
Förderung
Kommunalkredit
& BMK                       -2.000,00              0,00          

Gesamtkosten
effektiv                      45.877,33              59.930,00     

Kostenvorteil
E-PKW                     14.052,67
Der Vergleich im gehobenen Businessauto-Segment (Kaufpreis 50.000 Euro netto) ergibt über 14.000 Euro Kostenvorteil für das Elektrofahrzeug im Vergleich zum Verbrenner-PKW!Der Vergleich im gehobenen Businessauto-Segment (Kaufpreis 50.000 Euro netto) ergibt über 14.000 Euro Kostenvorteil für das Elektrofahrzeug im Vergleich zum Verbrenner-PKW!
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